Als Drohnenpilot steht bei dir natürlich der Spaßfaktor im Vordergrund. Mittlerweile werden überall Drohnen zu Hobbyzwecken eingesetzt. Schon im Einstiegssegment kannst du zu günstigen Preisen recht funktionelle Modelle erwerben. Insbesondere die Foto- und Filmfunktion machen Drohnen unter anderem auch für Fotofreunde interessant. Verständlicherweise gehen von diesen kleinen Fluggeräten nur geringe Gefahren aus. Aufgrund der Häufigkeit von Unfällen hat die EU den kleinen Drohnenführerschein A1 A3 ins Leben gerufen.
Was ist der Drohnenführerschein A1 A3?
Beim Drohnenführerschein A1 / A3 handelt es sich um einen Befähigungsnachweis, mit dem du darlegen kannst, dass du über eine ausreichende Kompetenz zum Steuern von Drohnen besitzt, die ein relativ niedriges Gefährdungspotenzial besitzen. Seit dem 1. Januar 2021 musst du dich als Drohnenpilot in der EU registrieren lassen. Dieser Führerschein ist auch als EU Kompetenznachweis A1 / A3 bekannt. Ebenso wird er als Fernpiloten-Nachweis oder kleiner Drohnenführerschein bezeichnet.
Im Gegensatz dazu gibt es auch den großen Drohnenführerschein, der als EU Fernpiloten Zeugnis bekannt ist. Dieser lässt sich nur bei zertifizierten Prüfungs-Dienstleistern erwerben*. Den kleinen Drohnenführerschein* kannst du ebenfalls online machen. Du musst dich dort registrieren und erhältst daraufhin eine sogenannte eID. Diese befindet sich auf einem kleinen Nummernschild*, welches du an deiner Drohne anbringen musst. Darüber hinaus ist aber auch eine gültige Drohnen-Versicherung erforderlich. Die Versicherungsnummer musst du beim Luftfahrtbundesamt ebenfalls angeben.
Meine Empfehlung: die perfekt auf Drohnen abgestimmte Versicherung von GetSafe*. Mit hoher Deckungssumme, die weltweit gültig ist und du so viele Drohnen fliegen kannst, wie du möchtest.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Online-Lehrgang erhältst du vom Luftfahrtbundesamt per Email ein entsprechendes Zertifikat. Dieses kannst du dort aber auch separat unter deiner Registrierung herunterladen. Wer möchte, kann das Zertifikat auch als praktische Plastikkarte für einen Drohnenführerschein bekommen.
Achtung! Legal eine Drohne in der EU fliegen, geht nur mit…
Versicherung für Drohnen
(Immer Pflicht)
- Weltweiter Schutz von Drohnen bis 5 kg
- Versichere beliebig viele Drohnen
- Auch andere Personen sind mitversichert
- Deckungssumme bis 50 Mio. €
Meine Empfehlung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Die Leistungen wie Weltweiter Schutz, hohe Deckungssumme und ein niedriger Preis, sind ziemlich einmalig auf dem Markt.
EU Drohnenführerschein A1, A2, A3
(ab 250 Gramm Pflicht)
- Zum Fliegen von Drohnen bis max. 25 Kilogramm
- Gültig in der EU, Schweiz, Island & Norwegen
- Zertifikat ist fünf Jahre gültig
- Inklusive Wiederholungsprüfungen
Meine Empfehlung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Unterlagen sind leicht verständlich & gut durchzuführen. Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis.
Falls Du keine Ahnung hast, wie man eine Drohne fliegt und worauf man achten muss, dann schau dir das Drohnen Camp Plus an.
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Welchen Drohnenführerschein brauche ich?
Verständlicherweise werden auf dem Markt unterschiedliche Drohnen angeboten. Sie unterscheiden sich nicht nur in Größe und Gewicht, sondern auch in der Funktionalität.
Welche Drohnen kann ich ohne Führerschein fliegen?
Sämtliche Drohnen unter 250 Gramm oder die Drohnen der neuen Klasse C0 darfst du ohne Drohnenführerschein fliegen. Hierzu gehören natürlich die kleinen Spielzeugdrohnen für den Innenbereich, die für Kinder konzipiert sind. Diese Drohnen sind nicht von der Drohnenverordnung erfasst. Hierzu gehören zum Beispiel die DJI Mavic Mini* und die DJI Mini 2*.
Wann brauche ich den kleinen Drohnenführerschein?
Den kleinen Drohnenführerschein benötigst du für Bestandsdrohnen, also Modelle ohne EU-Klassifizierung, welche über 250 Gramm wiegen. Bei diesen Modellen darf natürlich die Grenze von 500 Gramm nicht überschritten werden. Hierzu gehören zum Beispiel die DJI Mavic Air*.
Bei älteren Drohnen, die über 500 g wiegen, aber noch unter 2 kg liegen, genügt der kleine Drohnenführerschein ebenfalls. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn die Drohne in der Kategorie OPEN A3 geflogen wird. Dies bedeutet, dass die Drohnen weit weg von Menschen und mit einem Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten geflogen wird. Zu den Bestandsdrohnen gehören die DJI Air 2S*, DJI FPV*, DJI Mavic Air 2*, DJI Mavic 2 Pro* und DJI Mavic 2 Zoom* sowie DJI Phantom 4*.
Wann brauche ich den großen Drohnenführerschein?
Der große Drohnenführerschein* wird durch das EU-Fernpiloten-Zeugnis zertifiziert. Diesen benötigst du für Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 500 g bis unter 2 kg. Notwendig ist der Führerschein, wenn du mit der Drohne in der Kategorie A2 OFFEN näher an Menschen und mit einem Abstand von weniger als 150 m zu Wohn- und Gewerbebieten fliegen möchtest. Dies betrifft wieder die vorgenannten Drohnenmodelle.
Drohnenführerschein unter 250g aber mit Kamera notwendig?
Auch wenn du eine Drohne unter 250 g mit Kamera fliegen lassen möchtest, benötigst du seit Anfang 2021 eine Registrierung. In aller Regel wird diese zwar nur für Drohnen unter 250 g benötigt, jedoch gilt hier die Ausnahme für Kameradrohnen. Wenn du also eine Drohne mit Kamera fliegen lassen möchtest, mit der sich personengebundene Daten erfassen lassen, dann bist du ebenfalls in der Pflicht. Somit musst du deine Drohne registrieren lassen, wenn du diese nur im eigenen Garten fliegen lassen und dein Haus filmen möchtest.
Nach dieser Registrierung erhältst du eine Registriernummer, die du an deiner Drohne anbringen musst. Beachte, dass es sich um ein feuerfestes Schild* handeln muss. Das Luftfahrtbundesamt hat die Registrierungspflicht hierfür aber bis zum 30. April 2021 ausgesetzt, da der Arbeitsaufwand nicht zu bewältigen war.
Welche Drohnen darf ich mit A1 A3 fliegen?
Mit dem Drohnenführerschein A1 / A3 darfst du zum Beispiel folgende Drohnenmodelle fliegen:
Wie bereits zuvor erwähnt, musst du zu Wohn- und Gewerbegebieten, zu Industrieanlagen und Erholungsgebieten einen seitlichen Abstand von 150 m einhalten. Dies ist aber nur dann erforderlich, wenn die Drohnen nicht selbst zertifiziert sind. Seit 2021 sollen Drohnen in die Klassen C0 bis C4 eingeteilt werden. Anhand dieser Klassifizierung wird auch die Flugerlaubnis nach der Kategorien A1, A2 und A3 vorgenommen. Momentan gibt es jedoch noch keine zertifizierten Drohnen.
Was kostet der Drohnenführerschein A1 – A3 + A2?
Der kleine Drohnenführerschein A1-A3 wird aktuell für eine Prüfungsgebühr von ca. 100 € angeboten und kann online bei Drone Class abgeschlossen werden. Nach bestandener Prüfung kannst du dir den EU-Kompetenznachweis als Plastikkarte bestellen und hast somit einen echten Führerschein als Drohnenpilot in Händen.
Der große Drohnenführerschein A2 ist ebenfalls kostenpflichtig, wobei dieser nur bei zertifizierten Prüfstellen abgeschlossen werden kann. Die Preise hierfür liegen ebenfalls bei ca. 100 €. Es gibt auch eine Kombi-Möglichkeit den A1-A3 + A2 Führerschein zusammen zu machen.
Wo kann ich den EU Kompetenznachweis machen?
Den EU-Kompetenznachweis bekommst du z.B. von Drone Class. Es handelt sich um eine Online-Schulung mit einem abschließenden Test und einer Online-Prüfung. Mit diesem Test soll sichergestellt werden, dass du in der Lage bist, deine Drohne sicher zu führen. Wie schnell du den Test absolvierst, hängt in erster Linie von deinem Können und Verständnis ab. Erfahrungen haben gezeigt, dass du mit etwas Übung diesen Test innerhalb von 2 Stunden absolvieren kannst.
Der Test besteht aus zwei Stufen, bei denen du etwa 40 Multiple-Choise-Fragen beantworten musst. Um zu bestehen, müssen 75 % der Fragen richtig beantwortet werden. Zu Beginn erfolgt ein Trainings-Test. Danach wirst du zur eigentlichen Online-Prüfung zugelassen. Für die Prüfungsfragen hast du aber nur 30 Minuten Zeit. Solltest du hier durchfallen, musst du die ganze Prozedur wiederholen. Als eingefleischter RC-Drohnen-Pilot dürfte dir die Prüfung eigentlich nicht schwerfallen. Jedenfalls kannst du die Prüfung beliebig oft wiederholen.
Beachte, dass der Führerschein-Test eine Gültigkeit von 5 Jahren hat. Danach musst du ihn zum Auffrischen wiederholen.
Drohnenführerschein als Karte
Wenn du die Prüfung bei z.B. der Drone Class erfolgreich bestanden hast, erhältst du das Prüfungsergebnis und den Führerschein als PDF-Dokument zum Ausdrucken zugesandt. Wenn du mit deiner Drohne unterwegs bist, musst du dieses Dokument immer mitführen. Ein Papierdokument im DIN-A4-Format ist aber nicht sonderlich praktisch. Von daher kannst du bei einigen Online-Anbietern für rund 10 Euro dir den Führerschein auch als Scheckkarte* erstellen lassen. Damit hast du eine praktische Führerscheinkarte immer griffbereit zur Hand. Diese lässt sich wesentlich einfacher mitführen.
Drohnenführerschein
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 & A2
- mit QR-Code + Landesfahne
- Scheckkartengröße, hochwertige Plastikkarte mit über 600dpi
Preis: € 7,90 Preis prüfen*
Häufige Fragen & Antworten
Du musst deine Drohne anmelden, wenn diese ab 250 g wiegt. Ebenso ist eine Registrierung erforderlich, wenn deine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist.
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du eine Drohne falsch verwendest bzw. nicht registrierst, kann sich die Geldbuße auf bis zu 50.000 Euro belaufen.
Der Drohnenführerschein ist 5 Jahre gültig und muss dann wiederholt oder aufgefrischt werden.
Drohnenführerschein A1 A3: Fazit
Seit Anfang 2021 hat sich für Drohnenpiloten gesetzlich so einiges getan. Erschwert wird das Hobby durch den EU-Drohnenführerschein. Unabhängig davon, ob du den kleinen oder großen Führerschein erwerben musst, fallen für die Prüfung entsprechende Gebühren an. Wichtig ist, dass du deine Drohne auch unter 250 g registrieren lassen musst, wenn diese mit einer Kamera ausgestattet ist. Letztlich bedeutet dies, dass nahezu jede kleine Drohne mit Kamera mit einer Registrierungsplakette* unterwegs sein muss. Lediglich die Spielzeugdrohnen ohne Kamera benötigen keine Registrierung. Mit einem Drohnenführerschein und einer passenden Haftpflichtversicherung* bist du auf jeden Fall sicher unterwegs.
Quellen & Einzelnachweise:
[1] https://www.drohnen.de/34493/drohnen-ohne-fuehrerschein/
[2] https://www.adac.de/news/drohnen-faq/