EU Drohnenverordnung: 2021 – 2023 Aktueller Stand

von Johannes | Letzte Aktualisierung

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Seit Anfang 2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, welche den Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) regelt. Wenn du also eine eigene Drohne fliegen lassen möchtest, solltest du mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut sein. Interessant ist, dass durch das Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb der unbemannten Luftfahrt die nationalen Vorschriften, wie LuftVG, LuftVO und LuftVZO angepasst worden sind. Hier im Ratgeber möchte ich dich über die aktuellen Regeln für Drohnenpiloten etwas näher informieren.

Was Du in diesem Artikel erfährst?

  • Welche Änderungen es in der EU Drohnenverordnung gegeben hat
  • Welche Drohnenkategorien betroffen sind
  • Welche Nachweise zum Fliegen erforderlich sind
  • Was du über die Versicherungspflicht wissen musst

Die EU Drohnenverordnung 2022/2023

Ich möchte hier auf die wichtigsten Änderungen der EU Drohnenverordnung eingehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die sogenannte Übergangszeit für Bestandsdrohnen um ein weiteres Jahr verlängert wird. Maßgeblich ist, dass sich viele Drohnenbesitzer die Frage stellen, ob ihre bestehende Drohne auch noch nachträglich mit einem Cx-Label versehen werden können. Gerade Käufer von Drohnen ohne Cx-Label sind verunsichert, ob die Drohne danach weiter genutzt werden kann.

Eigentlich sollen die neuen Regelungen ab dem 01.01.2023 gelten. Dann dürften nur noch Drohnen betrieben werden, welche den Anforderungen der EU-Regelungen entsprechen. In diesem Fall wären nur noch Drohnen mit offizieller Zertifizierung nach einer Cx-Drohnenklasse, also C0 bis C6, in den Betriebskategorien Open oder Specific erlaubt. Bisher haben sich die Behörden nicht einigen können, sodass für alle Drohnen ohne Cx-Label bis zum 1. Januar 2024 weiterhin betrieben werden dürfen. Für dich bedeutet diese Übergangszeit, dass eine sogenannte Limited Open Category geschaffen wurde, die besagt, dass…

  • Drohnen bis 500 g in der Kategorie Open A1,
  • Drohnen bis 2 kg in der Kategorie Open A2 mit strengeren Abstandsvorschriften und
  • Drohnen bis 25 kg in der Kategorie Open A3

…betrieben werden dürfen. Anzumerken ist, dass in der Kategorie Open A2 das EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich* ist. In dieser Übergangsfrist hat sich letztlich nur das Ende der Limited Open Category auf den 01. Januar 2024 verschoben. [2]

Als Gesetzestext ist die Durchführungsverordnung (EU) 2022/425 heranzuziehen, die auch gleichzeitig das Hauptwerk der EU Drohnenverordnung ergänzt. Ein besonders wichtiges Thema stellt der Begriff Remote ID dar. Hierbei handelt es sich um ein technisches Verfahren, mit dem Drohnen aus der Ferne rechtzeitig erkannt und identifiziert werden können. Mit diesem Verfahren lässt sich eine Drohne auch dann identifizieren, wenn diese noch nicht in Sichtweite ist.

Die Technik ist aber noch nicht vollends ausgereift. Man spricht hier von Broadcast Remote ID, Direct Remote ID oder kurz DRI, wobei diese Technik erst Mitte 2023 zur Verfügung stehen soll. Erst dann können die Drohnenhersteller auch ihre Drohnen nach den Cx-Klassen richtig zertifizieren. Wegen der Nichtverfügbarkeit dieser Technik wurde von der EU daher die Übergangsregelung bis 01.01.2024 geschaffen.

Die EU-Drohnenverordnung 2021

Eine Drohne fliegen in Deutschland ist nicht ganz so einfach. Hierbei musst du das Drohnen Gesetz in Form der EU-Drohnenverordnung beachten. Worauf es im Einzelnen ankommt, soll nachfolgend kurz erläutert werden. Wer selbst tiefer eintauchen will, hier die EU Drohnenverordnung als PDF.

Die verschiedenen Drohnenkategorien

Nach der EU-Drohnenverordnung sind Drohnen in Deutschland in verschiedene Drohnenkategorien unterteilt. Zunächst spricht man hier von drei sogenannten Anwendungsszenarien, die als…

  • Open,
  • Specific und
  • Certified

…bezeichnet werden. [1]

EU-Drohnenverordnung - Drohnenkategorien

Anwendungsszenario Open genauer gesagt Offen

Das Szenario „Open / Offen“ ist für Drohnen und Flüge mit niedrigerem Risiko sowie für typische und alltägliche Anwendungsszenarien vorgesehen. Für dieses Szenario gelten die folgenden allgemeinen Regeln und Vorschriften:

  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Boden.
  • Der Flug darf nur in Sichtweite des Piloten erfolgen (VLOS = Visual Line Of Sight). Eine Ausnahme besteht, wenn die Drohne im Follow-Me-Modus fliegt und sich maximal 50 Meter vom Piloten entfernt befindet, oder wenn ein Beobachter neben dem Piloten steht, die Drohne im Blick hat und ständigen Kontakt zum Piloten hält.
  • Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung* ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Drohnen (gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Eine Drohnenversicherung ist bereits ab wenigen Euro pro Jahr erhältlich.
  • Das neue Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es gibt jedoch keine Mindestalter Anforderungen, wenn das Fluggerät in die Drohnen-Klasse C0 eingestuft ist und als Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG gilt. Ebenso entfällt das Mindestalter, wenn es sich um eine selbstgebaute Drohne mit einem Startgewicht von weniger als 250 Gramm handelt.
  • Alle Drohnenpiloten müssen sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer (e-ID). Diese elektronische ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. In einigen Drohnenklassen muss die ID zusätzlich in die Software der Drohne eingetragen werden, damit die Drohne diese ID kontinuierlich sendet. Die Anbringung kann beispielsweise durch ein EU-Drohnenkennzeichen mit gravierten Registrierungsnummern des Piloten erfolgen.
  • Die einzige Ausnahme bilden Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera (und ohne Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten) oder Drohnen unter 250 Gramm, die nach den EU-Richtlinien (2009/48/EG) als reines Spielzeug zertifiziert sind.
  • Es ist äußerst wichtig, die Privatsphäre zu respektieren und keine Aufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis zu machen. Dieser Grundsatz ist im Landesgesetz verankert und nicht explizit im EU-Drohnengesetz festgelegt.

Die Unterkategorien A1, A2 und A3

Zusätzlich findet man in der Kategorie Open noch folgende Unterkategorien:

  • A1
  • A2
  • A3

Hierunter versteht man Folgendes:

A1: Flüge in der Nähe von Menschen sind möglich, jedoch dürfen keine Menschenansammlungen im Freien überflogen und es darf nicht direkt über unbeteiligten Personen geflogen werden. Sollte es versehentlich zu einem Überflug von unbeteiligten Personen kommen, muss dieser umgehend beendet werden.

A2: Flüge sollten nur in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen erfolgen, wobei der Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten ist. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, kann der Abstand auf bis zu 5 Meter reduziert werden.

A3: Flüge sollten weit entfernt von Menschen durchgeführt werden. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Zusätzlich gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.

Drohnen ohne Klassifizierung

Hier musst du zwischen einer dauerhaften Bestandsregelung und einer befristeten optionalen Übergangsregelung unterscheiden.

Dauerhafte Bestandsregelung

Die dauerhafte Regelung teilt Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Vorgaben:

Für Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm gelten folgende Auflagen: Diese Drohnen dürfen in der Kategorie „Open“ und in der Unterkategorie A1 betrieben werden, was auch den Flug in der Nähe von Menschen erlaubt. Es ist jedoch wichtig, die Gebrauchsanweisung zu beachten. Ein EU-Drohnenführerschein (weder der kleine noch der große EU-Drohnenführerschein) ist nicht erforderlich. Beispiele für solche Drohnenmodelle sind die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2 und DJI MINI 3 Pro.

Für alle Drohnen mit einem Startgewicht über 250 Gramm bis zu 25 kg gelten folgende Vorgaben: Diese Drohnen dürfen ausschließlich in der Kategorie A3 (also weit entfernt von Menschen) geflogen werden, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor, die in der Übergangsregelung beschrieben werden. Zudem ist für diese Drohnen der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich. Beispiele für solche Drohnenmodelle sind die DJI Mavic PRO / Platinum, DJI AIR 2S, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom oder DJI Phantom 4 PRO.

Diese Regelungen sind zeitlich unbegrenzt und somit dauerhaft gültig.

Befristete optionale Übergangsregelung

Diese Übergangsregelung betrifft Drohnen, die noch keine Klassifizierung oder Kennzeichnung haben und vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt gebracht wurden (die Frist wurde bereits verlängert – zuvor galt der 1. Januar 2023). Diese Regelung ist zeitlich begrenzt und gilt nur bis zum 1. Januar 2024.

Für Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm, aber unter 500 Gramm, gilt: Mit dem kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) dürfen diese Drohnen in der Kategorie „Open“ und in der Unterkategorie A1 in der Nähe von Menschen betrieben werden. Ein Beispiel für solche Drohnenmodelle ist die DJI Mavic Air 1.

Für Drohnen mit einem Gewicht von über 500 Gramm, aber unter 2 kg, gilt: Durch den Erwerb des großen EU-Drohnenführerscheins (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist es möglich, diese Drohnen auch in der Nähe von Menschen in der Kategorie „Open“ und in der Unterkategorie A2 zu betreiben. Dabei gilt jedoch nicht der in A2 festgelegte Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen, sondern ein Mindestabstand von 50 Metern zu Menschen. Zudem entfällt die Ausnahme von 5 Metern Abstand im Langsam-Modus. Wenn diese Lockerung nicht benötigt wird, können Drohnen dieser Gewichtsklasse wie oben beschrieben einfach nach den allgemeinen Regelungen in der Kategorie A3 (weit entfernt von Menschen) betrieben werden, wobei der kleine EU-Drohnenführerschein ausreichend ist.

Für gewerblich genutzte Drohnen in der Kategorie A2 wurde im Jahr 2022 eine befristete zusätzliche Ausnahmegenehmigung erlassen: Nationale Ausnahmegenehmigung A2 in 2022. Beispiele für solche Drohnenmodelle sind die DJI Mavic 3, DJI AIR 2S, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom oder DJI Phantom 4 PRO.

Für Drohnen mit einem Gewicht von über 2 kg, aber unter 25 kg, gilt: Diese Drohnen dürfen in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) betrieben werden, wobei der kleine EU-Drohnenführerschein erforderlich ist.

Alle Gewichtsangaben beziehen sich auf die maximale erlaubte Startmasse MTOM (Maximum TakeOff Mass) einer Drohne.

Drohnenmodelle, die nach dem 1. Januar 2024 auf den Markt gebracht werden, müssen vom Hersteller für eine entsprechende Drohnenklasse zertifiziert und gekennzeichnet werden. Andernfalls fallen sie automatisch unter die allgemeinen Regeln.

Die verschiedenen Drohnenklassen

Wie auch von der EASA (European Union Aviation Safety Agency) empfohlen, sollen in Zukunft alle verkauften Drohnen in eine C-Risikoklasse eingeteilt werden. Man unterscheidet fünf Klassen zwischen C0 bis C4.

Drohnen-Klasse C0

Das solltest du beachten:

  • Gilt für Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 g.
  • Eigenbau- oder selbstgebaute Drohnen sowie Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250 g Startgewicht) werden gemäß der Klasse C0 behandelt. (Achtung: Alle Eigenbauten über 250 g siehe Klasse C3/C4)
  • Du musst die Gebrauchsanweisung lesen.
  • Du musst dich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat oder einen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten. Die Online-Registrierung ist beim LBA ist erforderlich.
  • Die elektronische Registrierungs-ID (e-ID) muss auf der Drohne angebracht werden, z.B. durch ein EU-Drohnenkennzeichen.
  • Es darf in allen Unterkategorien der Kategorie Open geflogen werden (A1, A2 und A3 – siehe oben). Das bedeutet, dass die Drohne auch in der Nähe von unbeteiligten Personen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden darf.
  • Für die Drohne muss eine gültige Haftpflichtversicherung* bestehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
  • Für diese Drohnen ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich, weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis.

Drohnen-Klasse C1

Das solltest du beachten:

  • Gilt für Drohnen unter 900 g Abfluggewicht und unter 90 Joule Bewegungsenergie
  • Du musst die Gebrauchsanweisung lesen.
  • Du musst den EU-Kompetenznachweis absolvieren, bestehend aus einem Online-Training und einer Online-Test/Prüfung (auch bekannt als kleiner EU-Drohnenführerschein).
  • Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich.
  • Du musst dich registrieren und die elektronische Registriernummer (e-ID) mittels einer Plakette auf der Drohne anbringen, z.B. durch ein EU-Drohnenkennzeichen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA.
  • Die e-ID muss auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, damit die Drohne die e-ID permanent sendet.
  • Es darf in der Nähe von unbeteiligten Personen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1).
  • Für die Drohne muss eine gültige Haftpflichtversicherung* bestehen.
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Drohnen-Klasse C2

Das solltest du beachten:

  • Gilt für Drohnen unter 4 kg Abfluggewicht
  • Du musst die Gebrauchsanweisung lesen.
  • Du musst den EU-Kompetenznachweis absolvieren, der ein Online-Training und eine Online-Test/Prüfung umfasst.
  • Wenn du nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie Open (weit weg von Menschen) fliegen möchtest, sondern auch in der Unterkategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen), musst du zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis besitzen (großer Drohnenführerschein – mit Schulung und theoretischer Prüfung). Dann darfst du dich unbeteiligten Personen bis auf einen Abstand von 30 Metern nähern. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, darf der Abstand auf bis zu 5 Meter reduziert werden.
  • Du musst dich registrieren und eine Registrierungsnummer mittels einer EU-Drohnenplakette auf der Drohne anbringen.
  • Die e-ID muss auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden.
  • Für die Drohne muss eine gültige Haftpflichtversicherung* bestehen.

Drohnen-Klasse C3 und C4

Das solltest du beachten:

  • Gilt für Drohnen unter 25 kg Abfluggewicht
  • Selbstgebaute Drohnen über 250 g werden behandelt wie C3/C4
  • Du musst den EU-Kompetenznachweis absolvieren, der ein Online-Training und eine Online-Test/Prüfung umfasst.
  • Der große EU-Drohnenführerschein ist nicht erforderlich.
  • Du musst dich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels einer EU-Drohnenplakette auf der Drohne anbringen. In der Kategorie C3 muss die e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, damit die Drohne die e-ID permanent sendet.
  • Drohnen der Klasse C3 und C4 dürfen ausschließlich in der Kategorie Open A3 betrieben werden. Es ist nur erlaubt, fernab von Städten zu fliegen und nur dort, wo unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden können.
  • Für die Drohne muss eine gültige Haftpflichtversicherung* bestehen.

Anwendungsszenario Specific genauer gesagt Speziell

Für Drohnen-Einsätze, die über die Vorgaben der Kategorie Open hinausgehen (z. B. Flüge über 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite), sind spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die über eine Pre-Defined-Risk-Analysis (PDRA) beantragt werden können.

Es wird definierte Standard-Szenarien (STS) geben, die ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden können. Für diese Szenarien wird ein separater STS-Drohnenführerschein oder ein STS-Zertifikat erforderlich sein. Beispiele für solche Szenarien sind STS-01, STS-02 oder DE.STS.FARM. Zukünftig wird erwartet, dass weitere Standardszenarien auch das Thema FPV-Racing, FPV Racer und FPV-Flug umfassen.

Unternehmen haben die Möglichkeit, eine spezielle „kleine“ UAS Operator Lizenz oder Zertifizierung zu erwerben, die als Light UAS Operator Certificate (LUC) bezeichnet wird. Mit dieser Lizenz können Unternehmen ihre eigenen regelmäßigen Missionen genehmigen.

Diese Szenarien basieren alle auf der Kategorie Open, weisen jedoch zusätzliche spezielle Auflagen auf.

Anwendungsszenario Certified genauer gesagt Zulassungspflichtig

Hier werden Drohnen für Spezialanwendungen, wie in der Industrie, im Transportwesen oder zu Überwachungszwecken eingesetzt. Dafür sind aber auch spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen erforderlich.

Der richtige Kenntnisnachweis

Wie ich bereits mehrfach erwähnt habe, musst du zwischen dem EU-Kompetenznachweis und dem EU-Fernpilot-Zeugnis unterscheiden. Beim EU-Kompetenznachweis handelt es sich um den beliebten kleinen Drohnenführerschein, während es sich beim EU-Fernpilot-Zeugnis um den großen Drohnenführerschein handelt.

Der EU-Drohnenführerschein

Es handelt sich hier um ein Online-Training, gefolgt von einem Test und einer Online-Prüfung. Das Training zielt darauf ab, sicherzustellen, dass du über das erforderliche Grundwissen verfügst, um eine Drohne (UAV) sicher zu steuern. Du musst hier 40 Multiple-Choice-Fragen beantworten, wobei 75 % der Antworten richtig sein müssen. Der EU-Drohnenführerschein ist 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden. Das Zeugnis solltest du immer dabeihaben oder es als Scheckkarte bestellen. Anzumerken ist, dass der EU-Drohnenführerschein gebührenpflichtig ist.

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Das EU-Fernpilot-Zeugnis

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis ist deutlich umfangreicher. Um diesen umfassenden Führerschein zu erlangen, musst du vorher den kleinen Drohnenführerschein machen. Zusätzlich muss ein praktisches Selbsttraining auf einem offenen Feld durchgeführt werden. Es genügt, die Durchführung dieses Selbsttrainings schriftlich zu bestätigen.

Des Weiteren ist eine theoretische Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle erforderlich. Bei einigen Prüfstellen kann die Schulung und Prüfung sogar vollständig online absolviert werden. Die Prüfung kann aus mehreren Übungsblöcken und Themenbereichen bestehen. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, die in drei Fachgebieten gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung kann das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) beantragt werden. Die Gültigkeit liegt wieder bei 5 Jahren. Es fallen Kosten hierfür an.

Hinweise

Die gesetzliche Vorschrift für den Drohnenführerschein trat am 31. Dezember 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2022 galten neben den oben beschriebenen neuen EU-Drohnenführerscheinen auch noch die alten Kenntnisnachweise (alter Drohnenführerschein).

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Versicherungspflicht

Drohnen gehören nach § 1 Luftverkehrsgesetz zu den Luftfahrzeugen. Nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz ist für Luftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung notwendig. Hieran hat sich bisher nichts geändert. Nach § 43 LuftVG und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist auch die Höhe der Deckungssumme angegeben. Die Höhe errechnet sich nach dem Abfluggewicht in Kilogramm. Generell solltest du eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro beantragen. Diese Versicherungen werden schon für wenige Euro im Jahr angeboten.

Häufige Fragen & Antworten

Was passiert mit alten Drohnen ohne Zertifizierung

Alle Drohnen ohne Zertifizierung (Bestandsdrohnen) dürfen bis zum 1. Januar 2024 unter den Übergangsregeln betrieben werden. Sie fallen unter die Limited Open Category.

Ist der Nachtflug nach der neuen EU-Drohnenverordnung erlaubt oder verboten?

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung sind Nachtflüge nicht pauschal verboten. Mit entsprechenden Positionslichtern an der Drohne können diese auch ohne Genehmigung betrieben werden. Idealerweise sollte ein grünes Blinklicht vorhanden sein. [3]

In welchen Ländern gilt die EU-Drohnenverordnung?

Die EU-Drohnenverordnung ist für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Großbritannien, gültig. Seit 2023 ist sich auch in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island anzuwenden.

Gilt die EU-Drohnenverordnung auch in der Schweiz?

Seit dem 24. November 2022 hat die Schweiz die EU-Drohnen Reglementierung der EU übernommen. Daher sind die EU-Drohnenverordnung sowie dessen Neuerungen auch in der Schweiz gültig.

EU Drohnenverordnung: Fazit

Die neue EU-Drohnenverordnung ist ab dem 01.01.2023 gültig, wobei etwa Drohnen ohne C-Klassifizierung in A1 geflogen werden dürfen, wenn das Abfluggewicht unter 250 g liegt. Ein EU-Drohnenführerschein ist nicht erforderlich. Wenn das Gewicht unter 25 kg liegt, kann diese in A3 geflogen werden, wobei jedoch ein EU-Kompetenznachweise notwendig ist. Für Drohnen ohne Klassifizierung gelten die Übergangsregelungen bis zum 01.01.2024.

Hast Du Fragen oder Erfahrungen zur EU Drohnenverordnung? Schreib unten in die Kommentare!

Quellen & Einzelnachweise:
[1] https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html
[2] https://www.drone-zone.de/eu-uebergangszeit-fuer-bestandsdrohnen-nun-bis-2024/
[3] https://www.dein-drohnenpilot.de/drohne-bei-nacht-daemmerung-fliegen-erlaubt-oder-nicht/#google_vignette



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