Drohnen Kennzeichnungspflicht: Ab wann?

von Johannes | Letzte Aktualisierung

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Für den privaten und gewerblichen Einsatz müssen Besitzer von Drohnen eine Haftpflichtversicherung* abschließen. Darüber hinaus kann diese auch über eine Plakette verfügen, auf der der Name und die Anschrift des Besitzers aufgedruckt sind. Eine solche Kennzeichnungspflicht ist aber nur bei Drohnen notwendig, die mehr als 250 g wiegen. An der Drohne wird aus einem feuerfesten Material eine Metallplakette* befestigt. Nur so ist es möglich, bei einem Unfall den Besitzer zu identifizieren. Dies erleichtert auch die versicherungstechnische Bearbeitung enorm.

Natürlich gibt es für Drohnenbesitzer noch weitere Vorschriften, wie zum Beispiel ein Drohnen-Führerschein oder eine Aufstiegserlaubnis. Diese werden aber nur bei Fluggeräten mit einem Gewicht von mehr als 2 kg gefordert.

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Letzte Aktualisierung: 4. August 2024 um 9:22 . Angezeigte Preise können sich geändert haben. Alle Angaben ohne Gewähr. Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten.


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